Urkunde

Nachweis der ersten urkundlichen Nennung des Taufkirchener Schlosses

nach Karl Meichelbeck:

HISTORIAE FRISINGENSIS
Anno 1729

„Wir Heinrich, von Gottes Gnaden Pfalzgraf bei Rhein und Herzog von Bayern, erklären kraft gegenwärtiger Urkunde, dass unser Untertan Grimoldus von Taufkirchen in aller Öffentlichkeit erklärt hat, dass er an der Kirche von Taufkirchen, wobei sein Schloss in unmittelbarer Nachbarschaft daran angrenzt, kein Patronatsrecht noch irgend ein anderes Recht besitzt, so wie es in der Vergangenheit vermutet wurde, - auch dann nicht, wenn nach Tod des Pfarrers, seines Nachbarn, die Kirche vakant ist.

Zur Bezeugung dieser Angelegenheit habe ich die vorliegende Urkunde mit unserem Siegel und unseres Getreuen Siegfried von Fraunberg besiegeln lassen.

Gegeben zu Landau, am 25. September Anno Domini 1263“

 

Anmerkungen:

  • Wortlaut der Urkunde in Lateinisch vorliegend in Freisinger Dombibliothek
  • Neben vorliegender Fassung ist noch eine weitere, kürzere Fassung vorhanden.
  • Mit „wir“ - „unserem“ ist nach dem damaligen Sprachgebrauch der Herzog in seiner Person gemeint. Im vorliegenden Fall ist es Herzog Heinrich XIII. - damals Regent über Teilherzogtum Niederbayern.
  • Aus dem Inhalt geht hervor, dass dem Schlossherrn keinerlei Rechte zustanden bei der Besetzung der Pfarrstelle. In anderen Fällen war dies möglich, wenn der Schlossherr über sog. Vogteirechte verfügte.

 

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